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aw weltneuheitLE Pad Deaktivator

Weltneuheit (Patent angemeldet): AM-Deaktivierung 

endlich praxistauglich und regelkonform nach EMFV und Arbeitsschutzrecht

Der LE Pad Deaktivator setzt einen neuen Benchmark im Kassenbereich: Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist er der einzige AM-Deaktivator, der sich im Alltag gemäß EMFV-konform und arbeitsschutzrechtlich sicher betreiben lässt – ohne unrealistische Sicherheitsabstände, ohne Prozessbrüche, ohne "Papier-Compliance".

Das Problem am Markt

Viele AM-Deaktivatoren stehen in der Praxis im Ruf, sehr hohe Feldstärken zu erzeugen. Das führt zu großen und in der Praxis häufig nicht umzusetzenden Sicherheitsabständen von bis zu 1 bis 1,5 Meter– und damit zu einem Konflikt mit der Realität am Kassenplatz: wenig Platz, hohe Taktung, wechselnde Körperpositionen und kurze Distanzen.

Die Lösung: zum Patent angemeldetes Feldkonzept mit klaren Mindestabständen

Der LE Pad Deaktivator wurde gezielt so entwickelt, dass sich der Betrieb sicher und nachvollziehbar in den Arbeitsplatz integrieren lässt. Das Ergebnis sind klar definierte Mindestabstände, die im Kassenalltag typischerweise einhaltbar sind – und damit eine Gefährdungsbeurteilung, die wirklich umgesetzt werden kann!

Vorteile im Überblick:

  • Maximale Sicherheit: Hände können jederzeit gefahrlos auf dem LE‑Pad abgelegt werden – ohne jegliche Grenzwertüberschreitung.
  • Grenzwerte für Beschäftigte werden nur zu 21 % genutzt – deutliche Reserven vorhanden
  • Realistische Mindestabstände für Implantatträger – keine unnötigen Sperrzonen
  • Saubere, einfache Integration in das Arbeitsfeld (Kasse/Servicepoint).
  • Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung schnell, nachvollziehbar und auditfest umsetzbar.

Mindestabstände (Kurzüberblick)

Personengruppe / Situation

Mindestabstand

Aktive Implantate (z. B. Herzschrittmacher) – Abstand Implantat zum Deaktivatorpad

>= 37 cm

Passive Implantate (z. B. Metallimplantate) – Abstand Implantat zum Deaktivatorpad

>= 16 cm

ZNS (Kopf / Rückenmark) – Abstand zum Deaktivatorpad

>= 16 cm

Controller – Abstand bei Implantaten

>= 12 cm (in Einbausituation meist automatisch gegeben)


Kernergebnis: Bei bestimmungsgemäßer Nutzung und Einhaltung der Mindestabstände sind keine unzulässigen Expositionen für Beschäftigte zu erwarten.

BG / IFA: vorgelegt und fachlich nachvollziehbar

Der LE Deaktivator wurde der BG und dem Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) vorgelegt. Dadurch konnten sich die Fachstellen selbst ein Bild vom Konzept und der Praxistauglichkeit machen – ein entscheidender Vertrauensanker für Betreiber, Arbeitsschutzverantwortliche und interne Audits.

Integration am Arbeitsplatz

Durch die klare räumliche Zuordnung (Pad und Controller) lässt sich der LE Deaktivator so integrieren, dass Abstände definierbar, visualisierbar und im Alltag beherrschbar sind. Das erleichtert die Erstellung einer praxisgerechten Gefährdungsbeurteilung und eine wirksame Unterweisung, insbesondere im Vergleich zu den AM-Deaktivatoren der alten Generation.

Nächster Schritt

Wir unterstützen bei Planung, Einbau und Dokumentation – inklusive empfohlener Platzierung, Kennzeichnung und Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung.

Hinweis: Verbindlich ist die standortspezifische Gefährdungsbeurteilung. Mindestabstände sind einzuhalten. Für Beschäftigte mit Implantat sollte eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gemäß TREMF NF und DGUV Information 203-043 erstellt werden. Dabei können Implantat spezifische Eigenschaften berücksichtigt werden, wodurch sich gegebenenfalls geringere erforderliche Sicherheitsabstände ergeben können.

mehr Informationen hier…

Kontakt: Marco Lange
Tel.:        +49 (0) 2173 855 4685

E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

aw weltneuheitLE Pad Deactivator

World first (patent pending): AM deactivation

finally practical and compliant with EMFV and occupational safety law

The LE Pad Deactivator sets a new benchmark in the checkout area: To the best of our knowledge, it is the only AM deactivator that can be operated safely in everyday use in compliance with EMF regulations and occupational safety laws – without unrealistic safety distances, without process breaks, without "paper compliance".

The problem in the market

Many AM deactivators have a reputation for generating very high field strengths. This leads to large safety distances of up to 1-1.5 m, which are often impossible to achieve in practice – and thus to a conflict with the reality at the checkout counter: limited space, high throughput, changing body positions, and short distances.

The solution: a patent-pending field concept with clearly defined minimum distances

The LE Pad deactivator was specifically designed for safe and transparent integration into the workplace. The result is clearly defined minimum distances that are typically achievable in everyday checkout operations – and therefore a risk assessment that can actually be implemented!

Advantages at a glance:

  • Maximum safety: Hands can be safely placed on the LE Pad at any time – without exceeding any limit values.
  • Limit values ​​for employees are only used to 21% – significant reserves are available.
  • Realistic minimum distances for implant users – no unnecessary exclusion zones.
  • Clean, simple integration into the workspace (checkout/service point).
  • Risk assessment and training can be implemented quickly, transparently, and in compliance with audit requirements.

Minimum distances (brief overview)

Group of people / Situation

Mindestabstand

Active implants (e.g., pacemakers) – distance between implant and deactivator pad

>= 37 cm

Passive implants (e.g., metal implants) – distance between implant and deactivator pad

>= 16 cm

ZNS (Kopf / Rückenmark) – Abstand zum Deaktivatorpad

>= 16 cm

Controller – distance for implants

>= 12 cm (in Einbausituation meist automatisch gegeben)


Key finding: If used as intended and minimum distances are observed, no impermissible exposures for employees are to be expected.

BG / IFA: submitted and technically verifiable

The LE deactivator was presented to the BG and "Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)". This allowed the expert bodies to form their own opinion of the concept and its practical suitability – a crucial source of trust for operators, occupational safety managers, and internal audits.

Integration in the workplace

The clear spatial assignment (pad and controller) allows the LE deactivator to be integrated in such a way that distances can be defined, visualized, and managed in everyday use. This facilitates the creation of a practical risk assessment and effective instruction, especially compared to the AM deactivators of the old generation.

Next step 

We provide support with planning, installation and documentation – including recommended placement, labeling and templates for risk assessment.

Note: The site-specific risk assessment is binding. Minimum distances must be observed. For employees with implants, an individual risk assessment should be carried out in accordance with TREMF NF and DGUV Information 203-043. Implant-specific properties can be taken into account, which may result in smaller required safety distances.

more Informationen here…

contact: Marco Lange
tel.: 
        +49 (0) 2173 855 4685

Email:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Inlandsgeschäfte der TaLa GmbH & Co. KG Security Products

I. Allgemeines - Geltungsbereich

1. 
Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Derartige Personen werden nachfolgend als Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet.


2.
Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Für den Fall, dass in den Bedingungen des Kunden Regelungen enthalten sind, die in unseren Bedingungen nicht enthalten sind, widersprechen wir schon jetzt ausdrücklich derartigen Regelungen. Auch in diesen Fällen gelten nicht die Bedingungen des Kunden, sondern die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Ergänzung der Bedingungen unter Beachtung des Günstigkeitsprinzips.


3. 
Das Alleineigentum und das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleibt bei uns und darf Dritten ohne unser Einverständnis auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Wenn Behörden die Unterlagen berechtigterweise benötigen, werden wir das Einverständnis zur Weiterleitung erklären. Für Irrtümer in Arbeitsmappen, Prospekten, Arbeitsblättern, Informationsblättern sowie in Preislisten behalten wir uns das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages Richtigstellung vorzunehmen. Bei Preis- und Kalkulationsirrtümern sowie wenn der Bestellumfang ohne Rücksprache mit uns vom Anfrageumfang abweicht, gilt, dass uns das Recht zusteht, eine Korrektur auf den vereinbarten Preis vorzunehmen, wenn entweder die einzelnen Berechnungsgrundlagen Gegenstand der vertraglichen Preisbildung waren oder wenn der Kunde den Preisirrtum positiv erkannt hat. Bei offensichtlichen Schreibfehlern sind wir berechtigt jederzeit eine Korrektur vorzunehmen.


4. 
Bezüglich des Vertragsgegenstandes behalten wir uns Änderungen im gesetzlich zulässigen Rahmen vor. Insbesondere behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschrittes Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.


5. 
Werden Vertragsleistungen versprochen, deren Durchführung von behördlichen Genehmigungen abhängig sind, so können Änderungen zur Erlangung der behördlichen Genehmigungen durchgeführt werden. Alle Auftragsänderungen nach Vertragsabschluss können im Übrigen nur berücksichtigt werden, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit ausdrücklich seitens des Kunden zugebilligt wird.


6. 
Neben diesen Bedingungen gelten ausdrücklich die im Angebot oder Vertrag festgelegten technischen Bedingungen und Vorgaben, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen.



II. Vertragsabschluss


1. 
Soweit Angebote ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns zustande.


2. 
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Gegenstände und Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.


3. 
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.


4. 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit insoweit unverzüglich informieren. Eine eventuell bereits erhaltene Eigenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen per E-Mail zusenden.



III. Vertragsgegenstand


1. 
Entscheidend im Hinblick auf den Vertragsgegenstand ist zunächst die vereinbarte Beschaffenheit. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit des Gegenstandes verweisen wir auf unsere technischen Bedingungen sowie auf die ausführliche Produktbeschreibung.


2. 
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck der Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.



IV. Eigentumsvorbehalt


1. 
Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Vertragsgegenstände (Vorbehaltsware) bleiben also unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.


2. 
Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.


3. 
Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Kunde wiederum von seinem Kunden Bezahlung erhält oder er gegenüber seinem Kunden den Vorbehalt macht, dass das Eigentum diesem erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.  Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


4. 
Die Be- und Verarbeitung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vertragsgegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vertragsgegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.


5. 
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.


6. 
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Vertragsgegenstände etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vertragsgegenstände unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vertragsgegenstände sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.


7.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt unsererseits, in diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Vertragsgegenstandes zu verlangen.



V. Preise und Zahlungsbedingungen


1. 
Sofern sich aus Vereinbarungen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ‘ab Werk’, inklusive der Verpackungskosten.


2. 
Der angebotene Kaufpreis ist bindend, im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.


3. 
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.


4. 
Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.


5. 
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.


6. 
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Kunden vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch wiederum berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


7. 
Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber an, und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsgemäßheit von Vorlage und Protest und nur dann, wenn dieser Rediskont fähig und ordnungsgemäß versteuert sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und der Wertstellung an dem Tag, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Diskont- Einzugs- sowie sonstigen Spesen und Auslagen inklusive Wechselstempelsteuer gehen zu Lasten des Kunden.


8. 
Wir sind nicht verpflichtet Befriedigung zunächst aus den uns übergebenen Wechseln, Schecks oder anderen erfüllungshalber erbrachter Leistungen zu suchen. Sind mehrere gleichartige Verbindlichkeiten des Kunden nicht erfüllt, so ist der Kunde nicht berechtigt zu bestimmen, auf welche Schuld er zahlt. Vielmehr können wir eingehende Zahlungen auf offene Verbindlichkeiten des Kunden nebst Kosten und Zinsen anrechnen.


9.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen oder aber Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Das Recht zur Preisänderung steht uns nur dann zu, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.


10. 
Sämtliche offenstehenden Forderungen werden fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Der Kunde verzichtet insoweit auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung.


11. 
Für die Rechtzeitigkeit der Kaufpreiszahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung bei uns an.



VI. Lieferzeit und Lieferverzögerung


1. 
Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.


2. 
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängern sich insoweit die Fristen angemessen.


3. 
Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.


4. esetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird, eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.


5. 
Wird uns die Lieferung des Vertragsgegenstandes unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt des Vertrages bleibt unberührt.


6. 
Sofern unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung etc.) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern und auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir sodann von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart worden ist.



VII. Gefahrenübergang - Verpackungskosten


1.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.


2. 
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand, bzw. die Abnahme in Folge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.  Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.


3. 
Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.


4. 
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


5. 
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.



VIII. Abnahmeverweigerung


1. 
Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Fristen nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. In diesem Falle können wir auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens 20 vom Hundert des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz verlangen.


2.
Aufgrund dieser Schadenspauschale wird dem Kunden nicht die Möglichkeit des Nachweises abgeschnitten, dass im konkreten Fall kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


3.
Erklärt der Kunde vor Auslieferung des Vertragsgegenstandes uns oder einem Dritten den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, oder aber den Vertragsgegenstand nicht abnehmen zu wollen, oder kommt dieser Wille durch sein Verhalten schlüssig zum Ausdruck, so sind wir berechtigt anstelle der Erfüllung des Vertrages Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtkaufpreises zu verlangen.



IX. Gewährleistung bei Sachmängeln


1. 
Für Sachmängel haften wir wie folgt: 

Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu reparieren, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.


2. 
Der Kunde hat Sachmängel gegenüber uns unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung des Sachmangelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.


3.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt uns entstandene Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.


4. Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir hiervon sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.


5. 
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. Ersatz für angebliche Aufwendungen kann der Kunde jedoch nicht verlangen.


6. 
Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung des Vertragsgegenstandes, bei fehlerhafter Montage, bzw. in Betrieb Setzung durch den Kunden oder Dritte, bei nicht ordnungsgemäßer Wartung und auch nicht bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. Werden vom Kunden und von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen ohne unsere vorherige Zustimmung, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.


7.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


8. 
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches gegen uns gilt ferner Nr. IX, 7 entsprechend.


9. 
Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachlieferung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.


10. 
Wählt der Kunde wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.


11. 
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Falle auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.


12. 
Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Vertragsgegenstandes dar.


13. 
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.


14. 
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


15. 
Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer XI. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel IX geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.



X. Gewährleistung für Rechtsmängel, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht


1. 
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (in den folgenden Schutzrechten) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der unter Ziffer XII bestimmten Frist wie folgt: Zunächst werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder aber die Lieferungen oder Leistungen so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Wir werden also auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Vertragsgegenstand in der für den Kunden zumutbaren Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, so ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.


2. 
Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer XI,2.


3. 
Wir werden darüber hinaus den Kunden von unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaberin freistellen.


4. 
Die obigen Regelungen bzw. unsere Verpflichtung sind für den Fall von Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen jedoch nur, wenn der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung und unsere Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.


5. 
Ansprüche unseres Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.


6. 
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussetzbare Einwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung, Leistung oder der Vertragsgegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Ansprüche bestehen also auch dann nicht, wenn die Rechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Vertragsgegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. Ansprüche des Kunden bestehen auch dann nicht,

o    wenn der Rechtsmangel auf einer Anweisung des Kunden beruht.

o    wenn uns nicht alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorgehalten bleiben.

o    wenn dieser uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer X,1 ermöglicht.

7.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziffer X,1 geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen des Ziffer IX,1,3,8 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer IX entsprechend. Weitergehende oder andere als die in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind und werden ausdrücklich ausgeschlossen.



XI. Haftungsbeschränkungen


1.
Handlung sind ausgeschlossen.


2. 
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der
Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei arglistigem Verhalten unsererseits. 

Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den nach der Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird oder bei arglistigem Verhalten unsererseits.


3. 
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.



XII. Verjährung


1.
Alle Ansprüche des Kunden aus welchen Rechtsgründen auch immer also auch Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.  Wir leisten also für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Beim Verkauf von gebrauchten Teilen, Ersatzteilen sowie beim Verkauf von gebrauchten Geräten leisten wir für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von sechs Monaten ab Lieferung.


2.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.


3.
Die gesetzlichen Fristen gelten auch soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Die gesetzlichen Fristen gelten daher insbesondere auch für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.



XIII. Zurückbehaltung und Aufrechnung


1. 
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.


2. 
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.



XIV. Abtretung von Forderungen


1. 
Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir werden die Zustimmungen nicht ohne triftigen Grund
verweigern.


2. 
Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt.



XV. Datenschutzklausel


Wir nutzen und verarbeiten personenbezogene Daten aus dem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.



XVI. Softwarenutzung


1. 
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafür bestimmten Vertragsgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.


2. 
Der Kunde darf die Software nur im gesetzlichen Umfang (§§ 69 a ff des Urheberrechtsgesetzes) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objekt-Code in den Quell-Code umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns zu verändern


3.
Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns, bzw. beim Software-Lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.



XVII. Schluss Bestimmungen


1. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.


2. 
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.


3. 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


4. 
Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung in Folge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist.

Mit über 50 langjährigen Kunden aus dem Retail hat TALA vielfältige Projekte erfolgreich umsetzen können. Dazu gehören sowohl einzelne Shop-Absicherungen wie auch Multiprojekte und Rolloutabwicklungen.
Alle Projekte wurden vollumfänglich durch die eigenen Fachabteilungen geplant, koordiniert und erfolgreich umgesetzt. Die Treue und Zufriedenheit unserer Kunden beweist unsere Handlungsweise und Philosophie:


  • Sei nah am Kunden
  • Sei offen für neue Ideen
  • Wir leben echte Partnerschaft
  • Qualität ist wichtiger als Quantität

Hier ein Auszug laufender Referenzprojekte


  • AM- Ausstattung und technischer Kundenservice für einen Filialisten mit mehr als 2.500 Standorten bundesweit
  • AM- und RF- Ausstattung inkl. technischem Kundenservice für einen Warenhausfilialisten mit mehr als 250 Standorten bundesweit
  • AM- Ausstattung und technischer Kundenservice für einen Discount-Filialisten mit 250 Niederlassungen in Deutschland
  • u.v.m.
I. Einführung
Wir nehmen Datenschutz ernst und freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz und Datensicherheit sind uns sehr wichtige Anliegen. Deshalb möchten wir Ihnen als Besucher unsere Webseiten erläutern, wie TALA die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten sicherstellt und Ihre Persönlichkeitsrechte respektiert.         

Verantwortliche Stelle
TALA GmbH & Co. KG Security Products
Winkelsweg 178-180 
40764 Langenfeld 
Tel: +49(0)2173 855 46 80 
Fax: +49(0)2173 855 46 86 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an die verantwortliche Stelle / Datenschutzbeauftragten wenden.

II. Gültigkeit der Datenschutzerklärung / Haftungsausschluss  
Wir sind nach § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) als Dienstanbieter für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Jedoch sind wir gem. § 8 Abs. 1 TMG als Dienstanbieter nicht für fremde Informationen verantwortlich, die diese in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln. Auch sind wir gem. § 10 TMG nicht für fremde Informationen verantwortlich, die wir für einen Nutzer speichern, sofern wir keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder Information offensichtlich wird oder wir unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu dieser zu sperren, sobald wir davon Kenntnis erlangt haben. Für Links zu externen Seiten Dritter, auf die unsere Homepage verweist, können wir keine Haftung übernehmen, da wir auf deren Inhalt keinen Einfluss haben. Für den Inhalt dieser Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sämtliche Links wurden zum Zeitpunkt der Freigabe auf unserer Seite auf rechtswidrige Inhalte überprüft und dabei keine Rechtsverstöße festgestellt. Eine permanente Überwachung dieser Links kann jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte auf einen rechtlichen Verstoß nicht durchgeführt werden.

III. Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. 

IV. Daten, die durch das Internet übermittelt werden 
Ihr Besuch auf unseren Websites wird protokolliert. Erfasst werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist uns nicht möglich. Die Daten werden für Zwecke der Datensicherheit erhoben. Eine sonstige Auswertung der Daten, mit Ausnahme für statistische Zwecke erfolgt nicht.
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

V. Cookies
Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. 

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Verwendung von Web-Fonts
Auf diesen Internetseiten werden externe Schriften, Google Fonts verwendet. Google Fonts ist ein Dienst der Google Inc. ("Google"). Die Einbindung dieser Web-Fonts erfolgt durch einen Serveraufruf, in der Regel ein Server von Google in den USA. Hierdurch wird an den Server übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Auch wird die IP-Adresse des Browsers des Endgerätes des Besuchers dieser Internetseiten von Google gespeichert. Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Google, die Sie hier abrufen können:
www.google.com/fonts#AboutPlace:about
www.google.com/policies/privacy/

VI. Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten

Grundsätzlich stellen Sie uns auf der TALA-Webseite keine personenbezogenen Daten zur Verfügung! Für Kunden und Geschäftspartner gilt: Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir - soweit für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich - personenbezogene Daten, die wir von anderen Unternehmen oder Geschäftspartnern im Außendienst oder Dienstleistern oder von sonstigen Dritten (z.B. Bonitätsauskünfte) zulässigerweise (z.B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse, Medien, Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiten sind: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag, Auftragsdaten, Zahlungsdaten, Bankverbindung, Vertragsdaten, Bonitätsdaten, Umsatzdaten, Dokumentationsdaten (z.B. Nutzung unserer Webseite).

VII. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgesetze:

Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 l lit. a DS-GVO) 
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 

Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 l lit. b DS-GVO)
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 I lit. c, Art. 6 I lit. e DS-GVO) 
Zudem verarbeiten wir Ihre personenbezogene Daten soweit gesetzliche Vorgaben dies erfordern oder ein öffentliches Interesse besteht, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten. 

Zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person (Art. 6 I lit. d DS-GVO) 
In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. 

Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 I lit. f DS-GVO) 
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen (z.B. Bonitätsauskunft, Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Gewährleistung der IT-Sicherheit, Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten).

VIII. Wer bekommt Ihre Daten? 
Innerhalb der TALA GmbH & Co. KG Security Products erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Sonstige Empfänger Ihrer Daten können Lieferanten und Dienstleister zur Durchführung der Geschäftsbeziehung oder öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung sein. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben. 

IX. Dauer der Speicherung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist der Verarbeitungszweck und die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die entsprechenden Daten gelöscht oder gesperrt, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 

X. Übermittlung von personenbezogenen Daten

Es finden nur Datenübermittlungen im Rahmen der Vertragserfüllung an Partner Unternehmen der TALA GmbH & Co. KG Security Products oder Lieferanten und Dienstleister statt, dies können auch Länder außerhalb der EU sein. Es findet keine Übermittlung an eine internationale Organisation statt. Eine Übermittlung erfolgt nur soweit von der EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. 

XI. Rechte der betroffenen Person

Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Recht auf Auskunft 
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. 

Recht auf Berichtigung 
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. 

Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) 
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: 
  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. 
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Recht auf Datenübertragbarkeit 
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. 

Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die verantwortliche Stelle verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. 

Ihren Widerspruch können Sie an folgende Stelle richten: 

TALA GmbH & Co. KG Security Products
Winkelsweg 178-180 
40764 Langenfeld 
Tel: +49(0)2173 855 46 80 
Fax: +49(0)2173 855 46 86 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Recht auf Widerruf einer Einwilligung 
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. 

XII. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. 

XIII. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
 
XIV. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

XV. Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden oder an die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde NRW: Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211-384240.


Stand: 23.05.2018