Allgemeine Verkaufsbedingungen für Inlandsgeschäfte der TaLa UG & Co. KG (haftungsbeschränkt) Security Products

I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. 
Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder gegenüber einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Derartige Personen werden nachfolgend als Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet.

2. 
Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Für den Fall, dass in den Bedingungen des Kunden Regelungen enthalten sind, die in unseren Bedingungen nicht enthalten sind widersprechen wir schon jetzt ausdrücklich derartigen Regelungen. Auch in diesen Fällen gelten nicht die Bedingungen des Kunden, sondern die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Ergänzung der Bedingungen unter Beachtung des Günstigkeitsprinzipes.

3. 
Das Alleineigentum und das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleibt bei uns und darf Dritten ohne unser Einverständnis auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Wenn Behörden die Unterlagen berechtigterweise benötigen, werden wir das Einverständnis zur Weiterleitung erklären. Für Irrtümer in Arbeitsmappen, Prospekten, Arbeitsblättern, Informationsblättern sowie in Preislisten behalten wir uns das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages Richtigstellung vorzunehmen. Bei Preis- und Kalkulationsirrtümern sowie wenn der Bestellumfang ohne Rücksprache mit uns vom Anfrageumfang abweicht, gilt, dass uns das Recht zusteht, eine Korrektur auf den vereinbarten Preis vorzunehmen, wenn entweder die einzelnen Berechnungsgrundlagen Gegenstand der vertraglichen Preisbildung waren, oder wenn der Kunde den Preisirrtum positiv erkannt hat. Bei offensichtlichen Schreibfehlern sind wir berechtigt jederzeit eine Korrektur vorzunehmen.

4. 
Bezüglich des Vertragsgegenstandes behalten wir uns Änderungen im gesetzlich zulässigen Rahmen vor. Insbesondere behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschrittes Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.

5. 
Werden Vertragsleistungen versprochen, deren Durchführung von behördlichen Genehmigungen abhängig sind, so können Änderungen zur Erlangung der behördlichen Genehmigungen durchgeführt werden. Alle Auftragsänderungen nach Vertragsabschluss können im übrigen nur berücksichtigt werden, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit ausdrücklich seitens des Kunden zugebilligt wird.

6. 
Neben diesen Bedingungen gelten ausdrücklich die im Angebot oder Vertrag festgelegten technischen Bedingungen und Vorgaben, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen.


II. Vertragsabschluss

1. 
Soweit Angebote ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns zustande.

2. 
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Gegenstände und Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.

3. 
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit insoweit unverzüglich informieren. Eine eventuell bereits erhaltene Eigenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen per E-Mail zusenden.


III. Vertragsgegenstand

1. 
Entscheidend im Hinblick auf den Vertragsgegenstand ist zunächst die vereinbarte Beschaffenheit. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit des Gegenstandes verweisen wir auf unsere technischen Bedingungen sowie auf die ausführliche Produktbeschreibung.

2. 
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck der Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.


IV. Eigentumsvorbehalt

1. 
Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Vertragsgegenstände (Vorbehaltsware) bleiben also unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die uns zustehen die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

2. 
Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. 
Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Kunde wiederum von seinem Kunden Bezahlung erhält oder er gegenüber seinem Kunden den Vorbehalt macht, dass  das Eigentum diesem erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.  Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4. 
Die Be- und Verarbeitung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vertragsgegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das Selbe gilt, wenn die Vertragsgegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.

5. 
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

6. 
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Vertragsgegenstände etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vertragsgegenstände unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vertragsgegenstände sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt unsererseits, in diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Vertragsgegenstandes zu verlangen.


V. Preise und Zahlungsbedingungen

1. 
Sofern sich aus Vereinbarungen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ‘ab Werk’, inklusive der Verpackungskosten.

2. 
Der angebotene Kaufpreis ist bindend, im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

3. 
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

4. 
Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

5. 
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6. 
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Kunden vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch wiederum berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. 
Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Wechsel nehmen wir nur nach vorherigen ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber an, und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsgemäßheit von Vorlage und Protest und nur dann, wenn diese Rediskont fähig und ordnungsgemäß versteuert sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und der Wertstellung an dem Tag, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Diskont- Einzugs- sowie sonstigen Spesen und Auslagen inklusive Wechselstempelsteuer gehen zu Lasten des Kunden.

8. 
Wir sind nicht verpflichtet Befriedigung zunächst aus den uns übergebenen Wechseln, Schecks oder anderen erfüllungshalber erbrachten Leistungen zu suchen. Sind mehrere gleichartige Verbindlichkeiten des Kunden nicht erfüllt, so ist der Kunde nicht berechtigt zu bestimmen, auf welche Schuld er zahlt. Vielmehr können wir eingehende Zahlungen auf offene Verbindlichkeiten des Kunden nebst Kosten und Zinsen anrechnen.

9.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen oder aber Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Das Recht zur Preisänderung steht uns nur dann zu, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

10. 
Sämtliche offenstehenden Forderungen werden fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Der Kunde verzichtet insoweit auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung.

11. 
Für die Rechtzeitigkeit der Kaufpreiszahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung bei uns an.


VI. Lieferzeit und Lieferverzögerung

1. 
Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden  diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

2. 
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängern sich insoweit die Fristen angemessen.

3. 
Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

4. 
Entschädigungsansprüche des Kunden die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird, eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.

5. 
Wird uns die Lieferung des Vertragsgegenstandes unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt des Vertrages bleibt unberührt.

6. 
Sofern unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung etc.) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern und auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir sodann von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, uns zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart worden ist.


VII. Gefahrenübergang - Verpackungskosten

1.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

2. 
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand, bzw. die Abnahme in Folge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung  der Versand- bzw.  Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

3. 
Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.

4. 
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5. 
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.


VIII. Abnahmeverweigerung

1. 
Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Fristen nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. In diesem Falle können wir auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens 20 vom Hundert des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz verlangen.

2.
Aufgrund dieser Schadenspauschale wird dem Kunden nicht die Möglichkeit des Nachweises abgeschnitten, dass im konkreten Fall kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.
Erklärt der Kunde vor Auslieferung des Vertragsgegenstandes uns oder einem Dritten den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, oder aber den Vertragsgegenstand nicht abnehmen zu wollen, oder kommt dieser Wille durch sein Verhalten schlüssig zum Ausdruck, so sind wir berechtigt anstelle der Erfüllung des Vertrages Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtkaufpreises zu verlangen.


IX. Gewährleistung bei Sachmängeln

1. 
Für Sachmängel haften wir wie folgt: 
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu reparieren, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

2. 
Der Kunde hat Sachmängel gegenüber uns unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung des Sachmangelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt uns entstandene Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

4. 
Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir hiervon sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

5. 
Schlägt  die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. Ersatz für angebliche Aufwendungen kann der Kunde jedoch nicht verlangen.

6. 
Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung des Vertragsgegenstandes, bei fehlerhafter Montage, bzw. in Betriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, bei nicht ordnungsgemäßer Wartung und auch nicht bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. Werden vom Kunden und von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen ohne unsere vorherige Zustimmung, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.

7.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, das der Vertragsgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. 
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur in soweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches gegen uns gilt ferner Nr. IX, 7 entsprechend.

9. 
Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachlieferung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

10. 
Wählt der Kunde wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

11. 
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Falle auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

12. 
Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Vertragsgegenstandes dar.

13. 
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

14. 
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

15. 
Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer XI. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel IX geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


X. Gewährleistung für Rechtsmängel, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

1. 
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der unter Ziffer XII bestimmten Frist wie folgt: Zunächst werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder aber die Lieferungen oder Leistungen so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Wir werden also auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Vertragsgegenstand in der für den Kunden zumutbaren Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, so ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

2. 
Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer XI,2.

3. 
Wir werden darüber hinaus den Kunden von unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaberin freistellen.

4. 
Die obigen Regelungen bzw. unsere Verpflichtung sind für den Fall von Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen jedoch nur, wenn der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung und unsere Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

5. 
Ansprüche unseres Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

6. 
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussetzbare Einwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung, Leistung oder der Vertragsgegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Ansprüche bestehen also auch dann nicht, wenn die Rechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Vertragsgegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. Ansprüche des Kunden bestehen auch dann nicht,
  •  wenn der Rechtsmangel auf einer Anweisung des Kunden beruht.
  •  wenn uns nicht alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorgehalten bleiben.
  •  wenn dieser uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer X,1 ermöglicht.
7.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziffer X,1 geregelten Ansprüche des Kunden im übrigen die Bestimmungen des Ziffer IX,1,3,8 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer IX entsprechend. Weitergehende oder andere als die in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind und werden ausdrücklich ausgeschlossen.


XI. Haftungsbeschränkungen

1.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

2. 
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei arglistigem Verhalten unsererseits. 
Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den nach der Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird oder bei arglistigem Verhalten unsererseits.

3. 
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


XII. Verjährung

1.
Alle Ansprüche des Kunden aus welchen Rechtsgründen auch immer also auch Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.  Wir leisten also für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Beim Verkauf von gebrauchten Teilen, Ersatzteilen sowie beim Verkauf von gebrauchten Geräten leisten wir für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von sechs Monaten ab Lieferung.

2.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

3.
Die gesetzlichen Fristen gelten auch soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a (Baumängel)  BGB längere Fristen vorschreibt. Die gesetzlichen Fristen gelten daher insbesondere auch für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.


XIII . Zurückbehaltung und Aufrechnung

1. 
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

2. 
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren.


XIV. Abtretung von Forderungen

1. 
Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir werden die Zustimmungen nicht ohne triftigen Grund verweigern.

2. 
Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt.


XV. Datenschutzklausel

Wir nutzen und verarbeiten personenbezogene Daten aus dem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.


XVI. Softwarenutzung

1. 
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafür bestimmten Vertragsgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

2. 
Der Kunde darf die Software nur im gesetzlichen Umfang (§§ 69 a ff des Urheberrechtsgesetzes) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objekt-Code in den Quell-Code umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere copy right Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns zu verändern.

3.
Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns, bzw. beim Software-Lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.


XVII. Schlußbestimmungen

1. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

2. 
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Das Selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

3. 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. 
Das Selbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung in Folge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist.